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Sonderbedingungen für das TagesgeldkontoGeltungsbereichDiese Sonderbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parex Bank, Aktiengesellschaft lettischen Rechts, Zweigniederlassung Berlin (nachfolgend - Bank) in der jeweils gültigen Fassung regeln die Eröffnung, Führung sowie Auflösung des Tagesgeldkontos bei der Bank mit einem gebietsansässigen Privatkunden oder Geschäftskunden (nachfolgend - Kunde). Änderungen dieser Sonderbedingungen werden dem Kunden durch die Bank schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Aufgabe des Widerspruches. Auf diese Folge wird die Bank an geeigneter Stelle besonders hinweisen. Das TagesgeldkontoDer Kunde darf nur für eigene Rechnung handeln. Das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Die Bank gewährt ab Erreichen eines bestimmten Guthabens (zinswirksames Guthaben) eine variable Verzinsung. Das Tagesgeldkonto wird als Kontokorrentkonto im Sinne des § 355 des Handelsgesetzbuches (Konto in laufender Rechnung) geführt. Das Tagesgeldkonto dient jedoch ausschließlich der Geldanlage und nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen. Die Bank wird auf dieses Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Das Tagesgeldkonto wird aufgrund des vollständigen, leserlich ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrages über die Eröffnung und Führung des Tagesgeldkontos (Tagesgeldkontovertrag) angenommen. Die Bank behält sich vor, den Tagesgeldkontovertrag mit einer angemessenen Frist zu kündigen, sobald über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kein Guthaben auf dem Tagesgeldkonto zu verzeichnen ist. Hierüber setzt die Bank den Kunden zuvor schriftlich in Kenntnis. Die Bank behält sich das Recht vor, die Annahme eines Tagesgeldkontovertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Guthabenzins — zinswirksames GuthabenDie für das Tagesgeldkonto geltenden Zinssätze sowie die Höhe des zinswirksamen Guthabens sind variabel und werden im Preis- und Leistungsverzeichnis in den Geschäftsräumen sowie auf der Homepage der Bank, www.parexbank.de, veröffentlicht. Die Bank kann die einzelnen Zinssätze sowie die Höhe des zinswirksamen Guthabens nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Marktverhältnissen angleichen. Eine Änderung tritt auch ohne schriftliche Mitteilung in Kraft. Die Zinsen werden auf der Basis von 360 Tagen je Kalenderjahr am Ende eines Kalenderjahres zum 31.12. berechnet und dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Kontoauszug — RechnungsabschlussZu Beginn eines Kalenderjahres erhält der Kunde einen Jahreskontoauszug für das vorangegangene Kalenderjahr, der alle Buchungen enthält, die nach Erteilung des letzten Jahreskontoauszugs angefallen sind. Der Kunde kann jederzeit in der Filiale oder per Onlinebanking Kenntnis über den Kontostand erlangen. Auf Wunsch des Kunden können gegen Entgelt weitere Kontoauszüge und Kontoabschlüsse postalisch zugesandt werden. Gleichzeitig mit Übersendung des Jahreskontoauszuges erteilt die Bank einen Rechnungsabschluss für das vorangegangene Kalenderjahr. Der Kunde hat den Rechnungsabschluss auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang schriftlich zu erheben; es genügt die Absendung des Einspruchs im Original innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Übersendung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Zinserträge unterliegen der Einkommenssteuer (Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG (Einkommenssteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der Kunde der Bank entweder einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung im Original vorlegt. Diese Unterlagen müssen bei der Bank spätestens 7 (sieben) Werktage vor Abrechnung der Zinserträge eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der Kunde erhält die gesetzlich vorgeschriebene Steuerbescheinigung. ReferenzkontoZur Eröffnung des kostenfreien Tagesgeldkontos ist die Eröffnung eines Girokontos als Referenzkonto für den Kunden bei der Bank Voraussetzung. Es gelten das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Eine Kündigung des Referenzkontos beendet auch das Tagesgeldkonto. Kündigung — Verfügung über das GesamtguthabenDas Tagesgeldkonto kann jederzeit schriftlich vom Kontoinhaber ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Andernfalls bleibt es selbst bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bestehen. Ein im Zeitpunkt der Beendigung des Tagesgeldkontos bestehendes Guthaben bucht die Bank zuvor dem Referenzkonto gut. Die Zinsen werden innerhalb einer angemessenen Frist berechnet und dem Referenzkonto gutgeschrieben. Die Bank kann unter Einhaltung einer angemessenen Frist das Tagesgeldkonto kündigen. Hierbei beachtet sie die Belange des Kunden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Einzahlungen, VerfügungenEinzahlungen sind in jeder Höhe, Verfügungen nur bis zur Höhe des Guthabens möglich. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Tagesgeldkonto zunächst bestehen, es sei denn, der Kontoinhaber wünscht ausdrücklich eine Kontoauflösung. Einzahlungen auf das Tagesgeldkonto sind durch Überweisung, durch einmaligen oder regelmäßigen Lastschrifteinzug vom Referenzkonto und durch Bareinzahlungen bei der Bank möglich. Verfügungen über das Tagesgeldkonto können ausschließlich über das Onlinebanking oder nach schriftlichen Auftrag auf das Referenzkonto des Kunden bei der Bank vorgenommen werden. ÄnderungenÄnderungen der Kundendaten (Name, Anschrift usw.) sind der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Schreiben muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und im Original eingereicht werden. Die Bank ist ansonsten ermächtigt, bei den Meldeämtern auch Angaben zu erfragen, die sich auf das Geburtsdatum, den früheren Namen und Wohnsitz beziehen (erweiterte Meldeauskunft). Die eventuell entstehenden Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kontoinhabers. Die Bank übernimmt keine Haftung für Nachteile, welche dem Kunden aus dem Umstand entstehen, dass der Kunde wichtige Änderungen nicht mitgeteilt hat. SonstigesDie dem Tagesgeldonto zugrunde liegende Forderung kann an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden. Sämtliche Mitteilungen und Informationen der Bank werden dem Kunden an die von ihm mitgeteilte Anschrift schriftlich übermittelt. Das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank können in den Geschäftsräumen der Bank während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt. |