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Sicherheit des Parex-Online-BankingsDas Parex-Online-Banking verfügt über ein umfassendes und mehrstufiges Sicherheitssystem, um jeglichen unerlaubten Zugang zu Ihren Daten seitens Dritter zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde ein Mechanismus für die Benutzerautorisierung erarbeitet. Die integrierten Sicherheitsmaßnahmen des Parex-Online-Bankings beinhalten auch eine separate Benutzerrechtsregulierung und ein sicheres Datenübermittlungsprotokoll (SSL). Sie als Nutzer werden über Ihren Benutzernamen, eine persönliche ständige Geheimzahl (PIN) und eine Geheimzahl für die jeweilige Transaktion (Transaktionsnummer) autorisiert. Die einmalige Transaktionsnummer erstellt der Ihnen von der Parex Bank zur Verfügung gestellte DigiPass (Modell Go3 oder 700). Digi-Pass verhindert nicht den Zugang oder die Nutzung des Online-Bankings durch Dritte. Um sicherzustellen, dass keine unautorisierten Personen Zugang zu Ihrem Konto erhalten, dürfen Sie Ihren Benutzernamen und Ihre PIN nicht an Dritte weitergeben. Für den Erstzugang erhalten Sie von der Parex Bank eine einmalige Geheimzahl (Einweg-PIN), welche Sie auf eine persönliche ständige Geheimzahl ändern müssen. Später wird Sie das Parex-Online-Banking in regelmäßigen zeitlichen Abständen aus Sicherheitsgründen zur Änderung Ihrer Geheimzahl auffordern. Sie können den Zeitabstand dieser Aufforderung über die Benutzeroberfläche selbst bestimmen. Innerhlab des Online-Bankings werden alle Ihre Aktionen inklusive dem Datum des Geheimzahlwechsels sicher dokumentiert. Dadurch sind Sie auch selbst immer in der Lage, alle vergangenen Verbindungen zu verfolgen. Sie werden über jeden eventuellen unerlaubten Zugangsversuch zu Ihrem Profil informiert (von einem Computer mit unbekannter IP- Adresse). Dies hilft insbesondere in möglichen Problem-Fällen wie vergessene Geheimzahlen, gesperrter Zugang oder Wechsel der Geheimzahl durch die Bank aufgrund Ihres Auftrags. Als Nutzer können Sie vor der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Online-Banking die jeweiligen begrenzten und/oder Sonderrechte festlegen: z.B. kann ein Nutzer Zahlungsaufträge erstellen, darf diese nicht unterzeichnen und zur Ausführung aufgeben, Sie können auch einen Kontostandabruf ausschließen. |