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Einlagensicherung*

Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Daneben gilt das lettische Anlegerentschädigungssystem. Kumulativ sichern sie Einlagen des Kunden und gewähren für den Fall derer Nichtverfügbarkeit (z.B. durch Insolvenz der Bank) einen Entschädigungsanspruch. Hierdurch sind Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten (insbesondere Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen), die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.

Die Sicherungsgrenze beträgt derzeit 1,5 Millionen € je Anleger und kann dem Kunden von der Bank auf Verlangen jederzeit bekannt gegeben werden. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.

Anti-Korruption und -Geldwäsche

Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche bestätigte zuletzt im Juni 2005, dass die internen Anti-Geldwäsche-Regelungen der Parex-Gruppe in Einklang mit

  • lettischem Recht sowie den FCMC-Richtlinien,
  • dem EU-Recht,
  • dem US-amerikanischen Patriot Act,
  • den FATF 40+9 Empfehlungen,
  • sowie den Best Practices aus den Basel und Wolfsberg Papers sind.

Das interne Anti-Geldwäsche-Programm gilt für alle nationalen und internationalen Niederlassungen und Kunden der Parex Bank. Die Parex Bank prüft alle neuen Kunden, im Einzelfall kann das Monitoring Department eine gesonderte, weitergehende Prüfung durchführen oder weitergehende Informationen der Neukunden verlangen. Außerdem werden alle Kontobewegungen täglich überwacht, um Missbrauch zu verhindern sowie um Terrorismus-Finanzierung zu unterbinden. Dazu werden die einschlägigen Terrorismus-Datenbanken unter anderem der Vereinten Nationen verglichen.

Jedes Jahr findet eine Überprüfung der internen Anti-Geldwäsche-Regelungen der Parex-Gruppe statt.



*Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den AGB der Parex Bank.