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Sonderbedingungen für die TermineinlageGeltungsbereichDiese Sonderbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parex Bank, Aktiengesellschaft lettischen Rechts, Zweigniederlassung Berlin (nachfolgend - Bank) in der jeweils gültigen Fassung regeln die Eröffnung, Führung sowie Auflösung der befristeten Termineinlage bei der Bank mit einem gebietsansässigen Privat- oder Geschäftskunden (nachfolgend - Kunde). Änderungen dieser Sonderbedingungen werden dem Kunden durch die Bank schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Aufgabe des Widerspruches. Auf diese Folge wird die Bank an geeigneter Stelle besonders hinweisen. Art der EinlageBei der befristeten Termineinlage handelt es sich um eine Geldeinlage mit fest vereinbarter Laufzeit und fester Verzinsung in einer vereinbarten Währung. Die Höhe der Termineinlage sowie die Laufzeit werden im Termineinlagevertrag vereinbart, wobei die Laufzeit spätestens mit Valuta (Wertstellung) des Geldeingangs auf dem Konto der befristeten Termineinlage (Termineinlagekonto) beginnt. Die Bank bestätigt den Termineinlagekontostand mit Hilfe einer Einlagenbestätigung. Der Kunde hat die Einlagenbestätigung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Einlagenbestätigung hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang schriftlich zu erheben; es genügt die Absendung des Einspruchs im Original innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung der Einlagenbestätigung besonders hinweisen. Der Mindesteinlagebetrag sowie die akzeptierten Währungen richten sich nach dem jeweils geltenden Preis- und Leitungsverzeichnis. Der Kunde darf nur für eigene Rechnung handeln. Zuzahlungen, Reduzierungen oder Verfügungen über die befristete Termineinlage während der Laufzeit sowie die vorzeitige Beendigung sind grundsätzlich ausgeschlossen. EröffnungZur Eröffnung des kostenfreien befristeten Termineinlagekontos ist die Eröffnung eines Girokontos als Referenzkonto für den Kunden bei der Bank Voraussetzung. Es gelten das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Die befristete Termineinlage wird aufgrund des vollständigen, leserlich ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrages über die Eröffnung und Führung der befristeten Termineinlage (Termineinlagevertrag) angenommen. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Termineinlagevertrages den vereinbarten Termineinlagebetrag in voller Höhe auf dem Referenzkonto bei der Bank zu erbringen, andernfalls behält sich die Bank vor, vom Termineinlagevertrag zurückzutreten. Hierüber setzt die Bank den Kunden schriftlich in Kenntnis. Nachdem der Termineinlagebetrag auf dem Referenzkonto des Kunden vollständig eingegangen ist, wird die Bank selbstständig den Termineinlagebetrag am nächsten Tag dem Termineinlagekonto gutschreiben. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Wertstellung am nächsten Bankarbeitstag. Das Termineinlagekonto dient nur zur verzinslichen Anlage von Geldern und nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen. Die Bank wird auf dieses Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Eingehende Überweisungen von Dritten Personen sowie von anderen Konten als dem Referenzkonto des Kunden werden zurückgewiesen. Die Bank behält sich das Recht vor, die Annahme eines Termineinlagevertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.VerzinsungDie Berechnung der Zinsen für die befristete Termineinlage (Einlagezinsen) erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Eröffnung des Termineinlagevertrages geltenden Preis- und Leistungenverzeichnis. Die Verzinsung beginnt mit Wertstellung am Tag der Gutschrift auf dem Termineinlagekonto und endet mit der im Termineinlagevertrag vereinbarten Laufzeit. Die Einlagezinsen werden unter der Annahme berechnet, dass das Jahr 360 Tage und jeder Monat 30 Tage hat. Die Einlagezinsen können gemäß dem Termineinlagevertrag jährlich oder am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Einlagenbetrag ausgezahlt werden. Die Einlagezinsen werden ausschließlich dem Referenzkonto des Kunden gutgeschrieben. Die Einlagezinsen werden je nach Vereinbarung jährlich am 31. Dezember oder am Ende der Laufzeit gebucht und mit Wertstellung des nachfolgenden Tages dem Referenzkonto gutgeschrieben. Die Zinsen werden bei der jährlichen Endberechnung vom 31. Dezember dem abgelaufenden Kalenderjahr zugeordnet. Zinserträge unterliegen der Einkommenssteuer (Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG (Einkommenssteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der Kunde der Bank entweder einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung im Original vorlegt. Diese Unterlagen müssen der Bank spätestens 7 (sieben) Werktage vor Abrechnung der Zinserträge eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der Kunde erhält die gesetzlich vorgeschriebene Steuerbescheinigung. ÄnderungenÄnderungen der Kundendaten (Name, Anschrift usw.) sind der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Schreiben muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und im Original eingereicht werden. Die Bank übernimmt keine Haftung für Nachteile, welche dem Kunden aus dem Umstand entstehen, dass der Kunde wichtige Änderungen nicht mitgeteilt hat. Der Kunde kann den Auszahlungszeitpunkt der Einlagezinsen gemäß diesen Sonderbedigungen, durch einen entsprechenden schriftlichen Antrag für die Zukunft ändern. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich. Beendigung und AuflösungBei Fälligkeit werden am Ende des letzten Tages des Einlagentermins die befristete Termineinlage und nicht ausgezahlte Einlagezinsen bei der Bank gebucht und mit Wertstellung des nachfolgenden Tages dem Referenzkonto des Kunden gutgeschrieben. Fällt die Fälligkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Wertstellung der Termineinlage und noch nicht ausgezahlter Zinsen am nächsten Bankarbeitstag. Der Kunde kann im Einvernehmen mit der Bank in besonderen Fällen, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, Heirat, Immobilienerwerb oder die Erben im Falle des Ablebens des Kunden, die befristete Termineinlage vor der im Termineinlagevertrag angegebenen Laufzeit schriftlich kündigen. Hierüber ist auf Verlangen der Bank ein Nachweis des Kunden gegenüber der Bank zu erbringen. Im Falle der vorzeitigen Auflösung werden Vorschusszinsen i.H.v. einem Viertel des Habenzinssatzes für die Restlaufzeit der Termineinlage, höchstens 900 Zinstage (2½ Jahre) abgezogen. Zudem zahlt der Kunde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% der Termineinlage. Vorschusszinsen werden höchstens bis zur Höhe der insgesamt für die Termineinlage vergüteten oder berechneten aber noch nicht vergüteten Zinsen berechnet. Die Abrechnung und Werstellung der Termineinlage auf dem Referenzkonto des Kunden erfolgt im Falle der vorzeitigen Auflösung innerhalb einer angemessenen Frist. SonstigesSämtliche Mitteilungen und Information der Bank werden dem Kunden an die von ihm mitgeteilte Anschrift schriftlich übermittelt. Bei Vereinbarung im Termineinlagevertrag genügt die Übersendung per E-Mail der Schriftform. Das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank können in den Geschäftsräumen der Bank während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt. |